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Nicht-US-Personen: Tri-Seal Comliance Note

von | 20. Juni 2024 | ICP, US-Exportrecht

Das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums, das Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Handelsministeriums und das US-Justizministerium (DOJ) haben gemeinsam eine Tri-Seal Compliance Note veröffentlicht. Diese Compliance Note erläutert die Verpflichtungen von Nicht-US-Personen hinsichtlich der Einhaltung der US-Sanktions- und Exportkontrollgesetze.

Obgleich die Compliance Note keine neuen rechtlichen Anforderungen einführt, betont sie die Bedeutung der Einhaltung dieser Gesetze durch Nicht-US-Personen und warnt vor den erheblichen Konsequenzen einer Nichteinhaltung.

US-Sanktionen

Die vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) regulierten US-Sanktionen stellen auch für Nicht-US-Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen zu sanktionierten Ländern oder Personen unterhalten und dabei gegen geltende US-Gesetze verstoßen, ein erhebliches Risiko dar. Um das Risiko der Nichteinhaltung zu minimieren, sollten Unternehmen außerhalb der Vereinigten Staaten sich bewusst sein, wie ihre Aktivitäten die US-Sanktions- und Exportkontrollgesetze betreffen können.

Die Compliance Note erläutert die Anwendbarkeit der US-Sanktions- und Exportkontrollgesetze auf im Ausland ansässige Personen und Einrichtungen sowie die Durchsetzungsmechanismen, die der US-Regierung zur Verfügung stehen, um Nicht-US-Personen für Verstöße gegen diese Gesetze zur Rechenschaft zu ziehen.

US-Exportkontrolle

Das Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Handelsministeriums verwaltet und setzt die Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck sowie bestimmte Militärgüter gemäß den Export Administration Regulations (EAR) durch, basierend auf den Befugnissen des Export Control Reform Act of 2018 (ECRA). Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, deren exportbezogene Behörden auf direkte Ausfuhren beschränkt sind, erstrecken sich die US-Ausfuhrkontrollgesetze auf Güter, die den EAR unterliegen, weltweit und auf ausländische Personen, die mit diesen Gütern handeln. Einfach ausgedrückt: Das Gesetz folgt den Waren.

Die Mitteilung betont, dass das US-Exportkontrollrecht auch in folgenden Fällen anzuwenden ist:

  1. Reexporte, d. h. die Verbringung von EAR-Gütern von einem Land in ein anderes Land, und In-Country-Transfers (die Verbringung von EAR-Gütern innerhalb eines Landes).
  2. Waren, die einen bestimmten Prozentsatz an kontrollierten US-Inhalten enthalten (De-minimis-Schwellenwerte); und
  3. Exporte aus dem Ausland, Reexporte und Inlandstransfers bestimmter im Ausland hergestellter Artikel, die mit Hilfe von US-Software, -Technologie oder -Produktionsanlagen produziert wurden (und somit der Foreign Direct Product Rule (FDPR) unterliegen).

Wichtigste Erkenntnisse

Zuständigkeit: U.S. Vollzugsbehörden legen ihre Zuständigkeit weit aus. Nicht-US-Personen sind einem Durchsetzungsrisiko ausgesetzt, und die US-Vollzugsbehörden haben gegen Nicht-US-Personen wegen Verstößen gegen die US-Ausfuhr- und Sanktionskontrollen beträchtliche Strafen oder Ausfuhr- und andere Beschränkungen verhängt.

Risikobewertung: Global tätige Unternehmen und andere, die am internationalen Handel beteiligt sind, sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um zu verstehen, wie diese Gesetze auf sie anwendbar sind, welche Risiken ihre Geschäftstätigkeiten mit sich bringen und wie sie diese Risiken abmildern können.

Compliance-Programme: Unternehmen, die nicht in den USA ansässig sind, sollten solide Programme zur Einhaltung von Handelsbestimmungen und Richtlinien implementieren, die die Einhaltung der US-Sanktions- und Exportkontrollgesetze betreffen.

Sorgfaltspflicht: Unternehmen, die international Handel treiben, sehen sich mit einem schwierigen Risikoumfeld konfrontiert, da sanktionierte Länder und Personen immer ausgefeiltere Methoden anwenden, um Sanktionen und Ausfuhrkontrollen zu umgehen, sei es durch falsche Unterlagen, die Umgehung des automatischen Identifizierungssystems (AIS) oder die Einschaltung von Zwischenhändlern.

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